Um in Verkehrsstraf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren laufende Fristen klären zu können, sollten Sie mich am besten unter meiner Mobilnummer anrufen. Bei einer ersten Kontaktaufnahme per E-mail kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die betreffende E-mail so rechtzeitig gelesen wird, dass alle zur Einhaltung von Terminen erforderlichen Maßnahmen fristgerecht ergriffen werden können. Auch kann im elektronischen Datenverkehr eine Nachricht verloren gehen, ohne dass den Absender oder den Empfänger dabei ein Verschulden trifft. Bitte beachten Sie zudem, dass die Übermittlung Ihrer Nachricht an mich unverschlüsselt erfolgt; es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die von Ihnen übersandten Daten auch von Unbefugten mitgelesen werden.