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Immer komplexer werdende Sachverhalte machen eine Spezialisierung erforderlich, wenn man den Anspruch an eine kompetente Interessenvertretung erhebt. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich ausschließlich Mandate zum Verkehrsrecht annehme, in anderen Rechtsfragen aber gerne bei der Vermittlung eines darin kompetenten Kollegen behilflich bin.

Das Verkehrsrecht umfasst alle Rechtsgebiete rund um den Straßenverkehr:

- Verkehrsstrafrecht
  Trunkenheitsfahrten, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, Fahren
  ohne Fahrerlaubnis oder ohne Pflichtversicherung, Nebenklagevertreter

- Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht
  Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsvertoß, Mißachtung einer roten
  Ampel, Vorfahrtsverletzung

- Verkehrsverwaltungsrecht
  Punktsystem, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflagen, MPU,
  Anerkennung ausländischer Fahrberechtigungen

- Schadensrecht
  Regulierung aller Sach- und Personenschäden nach Verkehrsunfall gegenüber
  der Versicherung einschließlich der gesamten Korrespondenz mit allen
  beteiligten Stellen

- Verkehrszivilrecht
  Geltendmachung von Ansprüchen nach Kauf sowie Abwehr von Ansprüchen
  nach dem Verkauf eines neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeuges

- Versicherungsrecht
  Geltendmachung von Versicherungsleistungen bei der Kasko- oder
  Unfallversicherung