Immer komplexer werdende Sachverhalte machen eine Spezialisierung erforderlich, wenn man den Anspruch an eine kompetente Interessenvertretung erhebt. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich ausschließlich Mandate zum Verkehrsrecht annehme, in anderen Rechtsfragen aber gerne bei der Vermittlung eines darin kompetenten Kollegen behilflich bin.
Das Verkehrsrecht umfasst alle Rechtsgebiete rund um den Straßenverkehr:
- Verkehrsstrafrecht Trunkenheitsfahrten, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Pflichtversicherung, Nebenklagevertreter
- Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsvertoß, Mißachtung einer roten Ampel, Vorfahrtsverletzung
- Schadensrecht Regulierung aller Sach- und Personenschäden nach Verkehrsunfall gegenüber der Versicherung einschließlich der gesamten Korrespondenz mit allen beteiligten Stellen
- Verkehrszivilrecht Geltendmachung von Ansprüchen nach Kauf sowie Abwehr von Ansprüchen nach dem Verkauf eines neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeuges
- Versicherungsrecht Geltendmachung von Versicherungsleistungen bei der Kasko- oder Unfallversicherung