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Es gibt viele Situationen, in denen am besten sofort einen Anwalt eingeschaltet
werden sollte. Doch viele scheuen diesen Weg, weil sie glauben, sich keinen
Anwalt leisten zu können. Das ist aber so nicht richtig. Grundsätzlich gilt zwar,
dass für jede rechtsanwaltliche Tätigkeit ein Honorar nach dem Rechtsanwalts-
vergütungsgesetz (RVG) anfällt. Dieses richtet sich nach dem Streitwert, in der Verteidigung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach der Bedeutung
der Angelegenheit und dem konkret betriebenen Aufwand. Über die Höhe der
Kosten kläre ich Sie gerne vor Mandatsübernahme auf. Darüber hinaus gibt es
etliche Fälle, in dennen es für beide Seiten vorteilhaft ist, eine Honorarverein-
barung über Stundensätze oder ein Pauschalhonorar zu treffen.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel alle Kosten von der
ersten Beratung bis zum Ende der zweiten Instanz. Das gilt nicht nur für die
Gebühren des eigenen Rechtsanwaltes, sondern auchfür Gerichtskosten,
Auslagen der Zeugen oder Sachverständigen und im Unterliegensfalle auch
für den gegnerischen Rechtsanwalt. Die Anfrage bei Bestehen einer
Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie.

Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall werden die Rechtsanwalts-
gebühren von der Gegenseite ersetzt. Ist die Schuldfrage also klar, müssen
Sie - auch ohne Rechtsschutzversicherung - den Anwalt nicht selbst zahlen.